https://youtu.be/Nxy6THgn584 In der 83. Plenarsitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke verabschiedet. Nach 30 Jahren haben wir damit das Gesetz umfassend novelliert. Der Weg dahin war ein langer und das war auch gut so. Denn es ist ein unglaublich schwieriger Balanceakt ein Gesetz zu entwickeln, das die Rechte der Patientinnen und Patienten und die Behandlungsmöglichkeiten der Ärztinnen und Ärzte gegeneinander abwägt und perfekt abbildet. Daher ist es mir besonders wichtig, dass wir im Gesetz verschiedene Evaluationen festgeschrieben haben, die es ermöglichen, Schwachstellen schnell aufzudecken und nachzubessern.