http://youtu.be/AgBKvThOFVU Nach längeren Diskussionen mit der Opposition ist es der Großen Koalition gelungen, gestern im Plenum das Erste Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zu verabschieden. In meiner Rede habe ich die damit einhergehende effektivere Finanzierung der Berliner Krankenhäuser mit deutlich weniger bürokratischen Hürden betont.

Mit dem vollständigen Umstieg auf die Pauschalförderung können sich die Krankenhäuser nun darauf verlassen, dass sie jedes Jahr finanzielle Mittel aus dem Berliner Landeshaushalt für Investitionen erhalten. Dank der bereits erreichten Verpflichtungsermächtigungen im letzten Haushalt können sie sich hierauf auch langfristig (aktuell 5 Jahre) verlassen. Das Minimum der Investitionshöhe seitens des Landes Berlin ist nunmehr für fünf Jahre gesichert und nicht mit der Unsicherheit immer laufender Haushaltsverhandlungen belegt. Das Gesetz verändert also die Systematik der Krankenhausfinanzierung und erleichtert die Investitionsentscheidungen für die Träger und macht die Zuwendungen des Landes Berlin verlässlich. Dies führt zu schnelleren und zielgerichterteren Investitionen in die Berliner Krankenhäuser. Die Verpflichtungsermächtigungen wiederum schaffen die langfristige Zuverlässigkeit. Ein großer Schritt für eine gute Krankenhausfinanzierung, deren nächste Herausforderung eine erneute Erhöhung der Investitionssumme in den nächsten Haushaltsverhandlungen sein wird. So wie wir aber auch bereits im Haushalt 2014/2015 die Nettoinvestitionssumme deutlich erhöhen konnten, werden wir uns auch vehement für eine weitere Erhöhung im Haushalt 2016/2017 einsetzen.