In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 20. März forderte die Fraktion Die Linke vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifauseinandersetzung an der Charité den Senat auf, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Regelung zur personellen Mindestbesetzung auf den Stationen in den Krankenhäusern einzusetzen. Der Grundintention des vorgelegten "Ein-Satz-Antrag" kann ich durchaus zustimmen, jedoch kam er zu spät, denn die ersten Schritte zu dieser komplexen Diskussion sind bereits eingeleitet, außerdem war er inhaltlich ungenügend. Es mangelte an einem differenzierten Lösungskonzept. Populistische Forderungen ohne Lösungsangebote ist selbst für eine Opposition zu wenig
Zu diesem „Schaufensterantrag“ bezog ich in einer kurzen Rede Stellung.