Die Berufsgruppe der Pflegenden verfügt in Berlin derzeit über keine eigene Kammer wie sie für andere Heilberufe schon lange üblich ist (Ärztekammer, Apothekenkammer etc.). Die Errichtung einer Landespflegekammer wird von manchen pflegerischen Verbänden daher schon länger gefordert.
Vergangen Montag moderierte ich hierzu eine Diskussionsrunde im Abgeordnetenhaus, um das Pro und Contra in der Debatte abzuwägen.
Für die Kammer spricht die bessere Mitbestimmung durch Selbstverwaltung und damit verbunden auch kompetente Ansprechpartner und Berater für die Politik in allen Belangen der Pflege. Darüber hinaus geht auch um eine einheitliche Qualitätssicherung und –erweiterung in der Pflege durch festgelegte Berufsinhalte und –pflichten.
Doch die Fragen, die sich in der Debatte aufdrängen: Wer kann und darf Mitglied werden? Wer genau gilt als Pflegekraft? Schätzungen zufolge arbeiten 27000 ausgebildete Schwestern und Pfleger in Berliner Heimen und Kliniken. Hinzu dürften 20000 Helfer bei ambulanten Diensten und in Heimen kommen. Sind nur die drei Jahre lang ausgebildeten Schwestern und Pfleger berechtigt einzutreten? Was ist mit den angelernten Helfern, die in Altenheimen manchmal fast die Hälfte der Belegschaft stellen?
Außerdem wird im Zusammenhang mit einer Pflegekammer ein hohes Maß an Bürokratismus befürchtet. Natürlich würde eine Pflegekammer Daten erheben – andererseits gibt aber keinen Hinweis darauf, dass Mitglieder in bestehenden Kammern vor allem durch zusätzliche bürokratische Strukturen belastet würden.
Einig sind wir uns schließlich darüber, dass die Betroffenen befragt werden sollen, bevor es zur Einrichtung einer Pflegekammer kommt sowie, trotz unterschiedlicher Positionen, weiterhin sachorientiert und zukunftsorientiert für die Pflege diskutiert wird.
(Bilder: T.Schatz - CDU Fraktion)